Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84   

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BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84 (https://dejure.org/1984,23439)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84 (https://dejure.org/1984,23439)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84 (https://dejure.org/1984,23439)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Vorliegend waren auch die Anreise des Leiters des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz aus Speyer und der Projektingenieurin des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz - Dienststelle Dahn-Bad Bergzabern - aus Dahn gerechtfertigt, weil diese als mit dem Planfeststellungsverfahren befasste Ingenieure dem ebenfalls angereisten Behördenjuristen in technischen und naturwissenschaftlichen Fragen Beistand leisten sollten; die dadurch entstanden Mehrkosten sind notwendig im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, NJW 2000, 2832 und Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07, 4 KSt 1010/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 1984 - 7 B 9/84 - Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 162 Rn. 52).
  • VG München, 18.01.2012 - M 7 K 11.2224
    Im Hinblick auf das gutachterlich festgestellte Fehlen der Geschäftsfähigkeit des gesetzlich nicht vertretenen Klägers und damit auch seine fehlende Prozessfähigkeit gem. § 62 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B. v. 24. Juli 1984 - 7 B 9/84 - 1. Ls) bestehen bereits erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1984 - 7 B 10/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,19035
OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1984 - 7 B 10/84 (https://dejure.org/1984,19035)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.03.1984 - 7 B 10/84 (https://dejure.org/1984,19035)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. März 1984 - 7 B 10/84 (https://dejure.org/1984,19035)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994 - 7 B 12827/94

    Parkausweis für Anwohner; Kennzeichnung von Parksonderflächen; Vorläufiger

    Solche Vorschriftzeichen stellen nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG dar, die nicht nur - wie Weisungen von Polizeivollzugsbeamten - eine auf eine konkrete Situation bezogene Verkehrsregelung zum Inhalt haben, sondern auch eine dauerhafte Regelung der örtlichen Verkehrssituation und damit der Benutzung des betreffenden Straßenbereichs durch die Allgemeinheit treffen soll (vgl. BVerwGE 27, 181 ff., BVerwG, NJW 1980, 1640, Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 7 B 10/84 -).
  • VG Koblenz, 04.12.2006 - 4 K 379/06

    Hinweisschilder auf Hotel müssen vorerst nicht entfernt werden

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass die Verkehrsbehörde eine für einen Verkehrsteilnehmer oder einen Anlieger günstige Verkehrsregelung beseitigen kann, ohne an den Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Maßgabe der Vorschriften über Widerruf und Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte gebunden zu sein (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1976, - VII B 158.76 -, DÖV 1977 105, 106 für die Rechtslage vor Inkrafttreten des VwVfG; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.1984, - 7 B 10/84 -, AS 18, 428 und ESOVGRP; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.11.1993, - 12 L 39/90 - Hessischer VGH, Urteil vom 16.04.1991, - 2 UE 2858/88 -, NVwZ-RR 1992, 5, 6).
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